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   BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 971/09   

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https://dejure.org/2009,19004
BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 971/09 (https://dejure.org/2009,19004)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2009 - 1 BvR 971/09 (https://dejure.org/2009,19004)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 1 BvR 971/09 (https://dejure.org/2009,19004)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende Darlegung der gegenwärtigen Betroffenheit durch das "Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes" - Erfordernis der vorrangigen Wahrnehmung fachgerichtlichen Rechtsschutzes gem § 5 RettungsG

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG) vom 7. April 2009 (BGBI I S. 725, 729)

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2; RettungsG
    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen das Rettungsübernahmegesetz unmittelbar mangels Darlegung unmittelbarer Betroffenheit durch das Gesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 971/09
    Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz erfordern, dass die angegriffene Norm den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Rechten verletzt (vgl. BVerfGE 1, 97 ).
  • BVerfG, 26.03.2009 - 1 BvR 119/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde nicht zur

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 971/09
    Gegen diesen ist darüber hinaus Rechtsschutz durch das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof vorgesehen (vgl. § 5 RettungsG; vgl. zum Erfordernis der vorrangigen Erschöpfung des Rechtsweges zu den Fachgerichten bei anderen Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2009 - 1 BvR 119/09 -, ZIP 2009, 753 ).
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